Die Regelung des Grundverkehrs soll Spekulationsgeschäfte vermeiden und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sichern. Der Grundverkehr ist in Österreich Landesgesetz. Das hat neun verschiedene Grundverkehrsgesetze zur Folge, welche sich zum Teil stark unterscheiden.

Der sogenannte grüne Grundverkehr betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, über deren Kauf und Verkauf die Grundverkehrskommission des jeweiligen Bundeslandes entscheiden muss. Auch der AusländerInnen-Grundverkehr ist in allen österreichischen Bundesländern genehmigungspflichtig – mehr Infos hier